Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Gesetz um das Recht behinderter Menschen auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu stärken.

Kurzer Erklärung zum BFSG in Bezug auf Websites.

Das Barrierefreiheitsstärungsgesetz https://bfsg-gesetz.de/ ist ab 06.2025 für viele Anbieter von Websites gültig. Es geht darum den Besuchern einer Website, die möglicherweise z.B. weniger gut sehen können, per Gesetz das Recht zu geben die Inhalte einer Website ohne Probleme lesen bzw. erfassen zu können.

Als Website-Anbieter kann man auf der eine Seite die Kontraste erhöhen, also dafür sorgen dass dunkle Schriftfarben auf hellen Hintergründen definiert sind, oder eben mit Vorlesetechnik arbeiten, um das Thema „Umsetzung“ kurz zu halten. Jeder Websitebetreiber weiß, dass es ein großer Aufwand sein wird.

Wir hatten mittlerweile schon einige Anfragen zu dem Thema und möchten deswegen hier einmal auf den Geltungsbereich eingehen.

Wann ist für mich als Websitebetreiber das BFSG relevant?
Einfache Antwort: jede Website, die online etwas verkauft oder Dienstleistungen an Verbraucher anbietet, im Hinblick eines Abschlusses ist betroffen. Also rein B2C, reiner Verbraucherschutz.
Das bedeutet aber auch: B2B ist zunächst nicht betroffen.

Gibt es Ausnahmen von diesem Gesetz?
Ja, die Kleinstunternehmer-Regelung im Bereich B2C:
< 10 Mitarbeiter und
< 2 Mio. Umsatz

Welche Websites sind betroffen?
Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (z.B. E-Commerce, Online-Termin-Buchungs-Tools) müssen zwingend dem Barrierefreiheitsstärkungsgsetz genügen. Das geht aus §1 Abs 3 Nr. 5 BFSG bzw. §2 Nr. 26 hervor:

„Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und über Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten werden und elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden“.

Also alles was mit Verbrauchern, Endkonsumenten zu tun hat und sei es eine einfache Terminvereinbarung beim Frisör, denn hier steht der Geschäftsabschluss im Vordergrund.

EU Digital Service Act

Ein Meilenstein für die Regulierung des digitalen Raums?

Die Digitalisierung hat unsere Welt in den letzten Jahrzehnten dramatisch verändert. Sie hat neue Möglichkeiten eröffnet, die Art und Weise, wie wir kommunizieren, Geschäfte tätigen und Informationen austauschen, revolutioniert. Gleichzeitig hat sie jedoch auch neue Herausforderungen und Risiken mit sich gebracht. Der EU Digital Services Act (DSA) ist ein wegweisendes Gesetzgebungsvorhaben, das darauf abzielt, die Regulierung des digitalen Raums in Europa zu modernisieren und anzupassen.

Was ist der EU Digital Services Act?
Der DSA ist eine Initiative der Europäischen Union, die im Dezember 2020 vorgestellt wurde. Dieses Gesetzgebungspaket hat das ehrgeizige Ziel, die Regeln für digitale Dienstleister und Plattformen zu überarbeiten und den digitalen Raum fairer, sicherer und transparenter zu gestalten. Der DSA ist Teil einer breiteren Strategie zur Digitalisierung Europas und zur Stärkung der digitalen Souveränität der EU.
Der DSA wurde vom EU-Parlament im Juli 2022 verabschiedet und gilt in Deutschland seit August 2023 für grosse Unternehmen wie Google, Facebook, Twitter(X) oder TikTok. Ab Februar 2024 gelten die Regeln auch für kleinere Digitalunternehmen die Ihren Service in der EU anbieten.

Was sind die Herausforderungen des digitalen Zeitalters:
Der digitale Raum bietet zahlreiche Vorteile, wie den einfachen Zugang zu Informationen, die Möglichkeit, weltweit zu kommunizieren und innovative Dienstleistungen zu nutzen. Gleichzeitig gibt es jedoch ernsthafte Probleme, die angegangen werden müssen. Hier sind einige der wichtigsten Herausforderungen:

  1. Desinformation* und Hassrede: Die Verbreitung von Fehlinformationen und Hassrede im Internet hat in den letzten Jahren zugenommen und kann erhebliche gesellschaftliche Schäden verursachen.
  2. Machtungleichgewicht: Große Technologieunternehmen haben eine enorme Macht über den digitalen Raum und können den Wettbewerb einschränken sowie Daten missbrauchen oder nach eigenem Ermessen Benutzer sperren und Beiträge löschen.
  3. Unfaire Wettbewerbspraktiken: Digitale Plattformen können ihre Marktmacht missbrauchen und kleine Unternehmen benachteiligen.

Der Hauptaspekt des DSA:
Der Hauptaspekt des Digital Servis Act ist es illegale Inhalte im Web zu unterbinden, indem von staatlicher Seite Regeln aufgestellt werden, an die sich diese Unternehmen zu halten haben. Gerade wenn es um rechtswidrige Inhalte wie Hassreden, Hetze, Propaganda und Desinformation* geht, macht es Sinn einen Mechanismus zu entwickeln, der diese Artikel und Beiträge z.B. nach berechtigter Meldung anderer Benutzer löscht, bzw. nicht mehr aufrufbar macht. Dieser Mechanismus von der Meldung bis zur Löschung muss vom Anbieter gewährleistet werden und ist selbstverständlich mit hohem Personalaufwand verbunden.

Mehr Transparenz durch den DSA:
Ein weiterer Aspekt ist es, die Benutzerrechte zu stärken. Auch hier soll der DSA für mehr Transparenz sorgen, denn die Unternehmen werden jetzt gezwungen ihre Spielregeln offenzulegen z.B. wann & weshalb wird ein Beitrag gelöscht oder ein Benutzer gesperrt.
An wen kann sich der Benutzer z.B. wenden bzw. hat er ein Recht darauf, den Inhalt seines Artikels von nicht nur Plattform-intern sondern auch von unabhängigen Dritten überprüfen zu lassen, wenn der Inhalt laut Meldung angeblich nicht der Netiquette bzw. den Regeln des Inhabers der Plattform entspricht?

Und natürlich stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten der Mechanismus vorsieht einen Beitrag, den ich als Benutzer als rechtswidrig oder illegal einstufe, zu melden? Wie lange dauert hier tatsächlich die Sperrung etc.

Mögliche Probleme der DSA:
Jedes Unternehmen versucht seinen Personalaufwand zu minimieren, daher können wir schon jetzt davon ausgehen, dass für die Plattformen personalintensive Mechanismen wie Prüfungen von Meldungen der Nutzer über Hate-Speech oder Desinformationen zu Problemen führen werden.

Denn Desinformation wie falsche oder irreführende Aussagen in Beiträgen können gerade im Bereich irreführender Informationen dazu führen, dass eine Aussage, die zwar richtig ist, auch irreführend sein kann, wenn die Auffassung des Benutzer der sie meldet dies zulässt. Was ist also Irreführung genau?

Wer und mit welcher Reputation sorgt dafür, dass ein Beitrag als nicht regelkonform gilt?

Diese Algorithmen sind leider nicht einsehbar und dadurch lässt sich nicht feststellen ob ein Artikel ab 100 oder 1.000 Meldungen über einen Regelverstoß gelöscht wird, oder weil der Melder gegebenenfalls eine Zertifizierung als besonders vertrauensvoll besitzt.
Wird die Reputation des Melders verringert, wenn ein Artikel nach der Prüfung wieder online erscheint, weil sich die Meldung als haltlos erwiesen hat?

Oder führt einfach eine große Anzahl der Meldungen zu einer Überforderung des Personals, das ja auch verpflichtet ist schnell zu handeln, sollte ein Artikel berechtigterweise gelöscht werden müssen? Liegt es hier nicht nahe, erst einmal aus Unternehmensperspektive auf Nummer sicher zu gehen?

Fazit:
Der Digital Service Act ist ein Gesetz das Fragen offen lässt. Natürlich muss man auch hier erst einmal wieder abwarten, wie bereits beim Konstrukt der DS-GVO.

Warten auf Urteile der Gerichte im Umgang mit den Plattformen, die möglicherweise erst verzögert handeln oder Sperrungen von Beiträgen unter falschen Prämissen vornehmen oder eben nicht vornehmen.
Warten, welche Meldemechanismen in Zukunft zu einem fairen Ergebnis führen und wer entscheidet über „fair“.
Warten…

In ein paar Jahren sehen wir dann klarer. Bis dahin lässt sich wohl kaum von einem Meilenstein für die Regulierung des digitalen Raums reden. Eher von einer vagen Vorstellung davon.

Datenschutz & Anwendungen von ChatGTPT

Bei der Verwendung von ChatGPT oder ähnlichen KI-Modellen gibt es potenzielle Datenschutzbedenken, die berücksichtigt werden sollten. Hier sind einige Punkte, die bei ChatGPT relevant sind:

  1. Dateneingabe: Um eine Antwort zu generieren, basiert ChatGPT auf den eingegebenen Daten. Das bedeutet, dass jegliche personenbezogenen Daten, die in den Chat eingegeben werden, vom Modell erfasst werden können. Es ist wichtig, sensible oder persönliche Informationen zu vermeiden, wenn Sie ChatGPT verwenden.
  2. Datenverarbeitung: ChatGPT verarbeitet und analysiert die eingegebenen Daten, um eine Antwort zu generieren. Obwohl OpenAI, der Entwickler von ChatGPT, angibt, dass die Daten nicht für Schulungszwecke gespeichert werden, besteht dennoch die Möglichkeit, dass während der Verarbeitung temporäre Protokolldaten erzeugt werden.
  3. Datensicherheit: Bei der Nutzung von ChatGPT sollten Sie darauf achten, dass die Datenübertragung sicher erfolgt. Verwenden Sie verschlüsselte Verbindungen (HTTPS) und treffen Sie angemessene Sicherheitsvorkehrungen, um die Kommunikation zu schützen und den Zugriff unbefugter Dritter auf die Daten zu verhindern.
  4. Verantwortungsbewusste Nutzung: Als Benutzer von ChatGPT sollten Sie verantwortungsbewusst handeln und sicherstellen, dass Sie keine Daten eingeben, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen oder gegen ethische Grundsätze verstoßen. Vermeiden Sie die Offenlegung sensibler persönlicher Informationen oder das Erfragen solcher Informationen von ChatGPT.
  5. Datenschutzerklärung: Stellen Sie sicher, dass Sie die Datenschutzerklärung von OpenAI oder des Anbieters, über den Sie auf ChatGPT zugreifen, lesen und verstehen. Dies gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie Ihre Daten verwendet und geschützt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass ChatGPT ein KI-Modell ist und keine menschliche Intelligenz besitzt. Es ist immer ratsam, sensible Informationen zurückzuhalten und bei Fragen des Datenschutzes vorsichtig zu sein, insbesondere wenn es um persönliche oder vertrauliche Daten geht. Überlegen Sie einfach vor der Nutzung eines KI-Modells, was Sie der KI gegenüber preis geben wollen, in keinem Fall sollten Gesundheitsdaten oder auch religiösen Daten etc. übermittelt werden.

Ein Bild der eigenen Person, das bereits im Internet veröffentlicht wurde, ist in den seltensten Fällen problematisch, dagegen Bilder anderer Personen sehr wohl.

Und als Unternehmen wäre es sogar vorteilhaft einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO1 mit dem Anbieter der KI zu schießen.

Externe Daten auf eigener Website einbinden

Wenn Sie Daten externer Dienstleister auf Ihrer Website einsetzen, können Sie potenziell gegen bestimmte Datenschutzbestimmungen verstoßen. Daten externer Diensleister können z.B. Google Maps, OpenStreetMap, Google YouTube etc. sein.
Hier sind einige Datenschutzaspekte, die Sie beachten sollten:

  1. Datensammlung: Wenn Sie externe Dienstleister in Ihre Website integrieren, können sie personenbezogene Daten von Ihren Besuchern sammeln. Dies kann Informationen wie IP-Adressen, Cookies, Nutzerverhalten oder Daten umfassen, die Benutzer über Formulare oder Interaktionen mit dem Dienst bereitstellen.
  2. Datenverarbeitung: Die von externen Dienstleistern gesammelten Daten werden in der Regel von ihnen für verschiedene Zwecke verarbeitet. Dies kann Analysen, Werbung oder Verbesserungen ihrer Dienste umfassen. Es ist wichtig zu verstehen, wie diese Anbieter die Daten handhaben und verarbeiten und ob sie den Datenschutzbestimmungen entsprechen.
  3. Datenübertragung: Bei der Verwendung externer Dienstleister besteht die Möglichkeit, dass Benutzerdaten auf Server in verschiedenen Ländern oder Rechtsordnungen übertragen werden. Dies kann Bedenken hinsichtlich der Datenschutzgesetze und -vorschriften in diesen Regionen aufwerfen.
  4. Einwilligung der Benutzer: Abhängig von der Art der Daten, die von externen Dienstleistern erhoben und verarbeitet werden, ist es möglicherweise erforderlich, dass Benutzer ihre Einwilligung dazu geben. Dies kann beispielsweise durch das Anzeigen von Cookie-Bannern oder das Bereitstellen von Opt-out-Möglichkeiten geschehen. Am besten ist es allerdings, Cookies von externen Dienstleistern insgesamt zu vermeiden.
  5. Informationspflicht: Gemäß den Datenschutzbestimmungen sind Sie möglicherweise verpflichtet, Ihre Benutzer darüber zu informieren, welche Daten gesammelt werden, wie sie verwendet werden und mit wem sie geteilt werden. Eine transparente Datenschutzerklärung ist oft erforderlich aber gar nicht möglich, denn Sie können gar nicht wissen, wer Ihre Daten künftig wie nutzt.

Es ist wichtig, dass Sie sich über die Datenschutzbestimmungen informieren und sicherstellen, dass Sie die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Privatsphäre Ihrer Benutzer zu schützen. Dazu gehört unter anderem die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Dienstleistern, die Einhaltung relevanter Gesetze und die Bereitstellung klarer Informationen für Ihre Benutzer.

Wir erklären Ihnen hier Schritt für Schritt die Sinnhaftigkeit der Einbindung externer Daten auf der eigenen Seite und warum es in den allermeisten Fällen besser ist sie zu vermeiden.

Was sind Cookies?

Wir möchten Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über Cookies geben. Sie haben wahrscheinlich schon von Cookies gehört, aber wissen Sie wirklich, was sie sind und wie sie funktionieren? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über Cookies wissen müssen.

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine (max. 4 kBytes) Dateien, die auf Ihrem Computer oder Mobilgerät gespeichert werden, wenn Sie eine Website besuchen. Sie enthalten Informationen über Ihre Website-Aktivitäten und werden normalerweise verwendet, um Ihre Erfahrung auf einer Website zu verbessern oder Sie sich bei einem Shop wie Amazon.com einloggen.

Wie funktionieren Cookies?

Cookies werden von Websites erstellt und auf Ihrem Computer oder Mobilgerät über Ihren Browser gespeichert. Sobald Sie eine Website besuchen, kann sie auf die Informationen in den Cookies zugreifen, um Ihre Erfahrung auf der Website zu personalisieren. Zum Beispiel können Cookies verwendet werden, um Ihre Anmeldedaten (z.B. Amazon.com) zu speichern, damit Sie sich nicht bei jedem Besuch erneut anmelden müssen.

Arten von Cookies

Es gibt verschiedene Arten von Cookies, die von Websites verwendet werden. Wie zählen Ihnen hier die häufigsten Arten von Cookies auf:

  • Sitzungscookies: Sitzungscookies werden verwendet, um Informationen über Ihre Website-Aktivitäten während einer Sitzung zu speichern. Sie werden gelöscht, sobald Sie die Website verlassen und/oder den Browser wieder schließen.
  • Persistente Cookies: Persistente Cookies bleiben auf Ihrem Computer oder Mobilgerät gespeichert, auch nachdem Sie die Website verlassen haben. Sie können verwendet werden, um Informationen wie Ihre Spracheinstellungen oder Ihre Anmeldedaten zu speichern.
  • Erstanbieter-Cookies: Erstanbieter-Cookies werden von der Website erstellt, die Sie besuchen.
  • Drittanbieter-Cookies: Drittanbieter-Cookies werden von einer anderen Website erstellt, die auf der Website, die Sie besuchen, eingebettet ist. Sie werden normalerweise verwendet, um Werbung zu personalisieren.

Wie werden Cookies vom Websitebetreiber genutzt?

Cookies werden von Websites verwendet, um Funktionen zu erfüllen, beispielsweise

  • um Ihre Website-Einstellungen wie Sprachanpassungen oder die Größe der Schriftart zu speichern,
  • Ihre Anmeldedaten zu speichern,
  • Informationen darüber zu sammeln, wie Sie die Website nutzen bzw. welche Seiten Sie aufrufen, wie viel Zeit Sie auf diesen Seiten verbringen etc.
  • Ihnen personalisierte Werbung zu zeigen

Cookies und Datenschutz

Es gibt Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes bei der Verwendung von Cookies. Einige Cookies können verwendet werden, um Informationen über Ihre Website-Aktivitäten zu sammeln, die dann von Werbetreibenden verwendet werden können, um Ihnen personalisierte Werbung zu zeigen.
Solche Cookies bedürfen allerdings immer der vorherigen Zustimmung des Besuchers. Wenn Sie sich Sorgen um Ihre Privatsphäre machen, können Sie auch Ihre Browsereinstellungen ändern, um Cookies zu blockieren oder zu löschen.

Fazit

Insgesamt sind Cookies eine nützliche Funktion, die Websites nutzen können, um Ihre Erfahrung auf der Website zu personalisieren. Es gibt verschiedene Arten von Cookies, die für verschiedene Zwecke verwendet werden, und es gibt rechtliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes. Websitebetreibern können wir nur raten, Cookies nur dann zu setzen, wenn eine voherige Zustimmung erfolgt ist. Das betrifft alle Cookies bis auf die notwendigen Sitzungscookies. Ein Beispiel hierfür kann z.B. ein Consent Manager sein, der bei Ihrem Besuch auf der Website eine so genannte Cookie Box öffnet, die abfragt ob Sie das Abspielen von YouTube-Videos oder das Einbinden des Google Tag Managers erlauben. Denn für Ihre Entscheidung muss der Consent Manager ein Cookie setzen, ob Sie einverstanden sind oder nicht.

Wenn Sie sich um Ihre Privatsphäre sorgen, können Sie Ihre Browsereinstellungen ändern, um Cookies zu blockieren oder zu löschen. Allerdings sehen Sie am Beispiel der Cookie Box, dass Cookies dazu beitragen können, Ihr eigenes Besuchererlebnis auf den Websites zu erhöhen. Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen einen besseren Einblick in Cookies gegeben hat. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Google Fonts

Einsatz von Google Fonts auf eigener Website

In unserer digitalen Welt verwenden wir auch immer häufiger verschiedene Tools und Technologien, um unsere Websites und Apps zu optimieren und attraktiver zu gestalten. Eine solche Technologie sind die Google Fonts, die viele Website-Besitzer nutzen, um ihre Webseiten mit verschiedenen Schriftarten zu gestalten und damit die Lesbarkeit der Artikel erhöhen. Ein solcher Eingriff in die Website hat aber auch datenschutzrechtliche Aspekte, daher werden wir uns in diesem Artikel einmal genauer mit Google Fonts befassen und die Auswirkungen auf den Datenschutz untersuchen.

Was sind Google Fonts?

Google Fonts ist ein Online-Dienst, der es Benutzern ermöglicht, auf eine Vielzahl von Schriftarten zuzugreifen und diese in ihren Webseiten zu verwenden. Es gibt eine breite Palette von Schriftarten zur Auswahl, die alle über die Google Fonts-Website oder über die Google Fonts-API verfügbar sind. Die Einbindung ist denkbar einfach, Google generiert hier einen Code, der auf der Webite eingebettet werden kann. Nehmen wir z.B. die Schriftart Roboto: nach Auswahl der Schrift wird folgender Code generiert

<link rel="preconnect" href="https://fonts.googleapis.com">
<link rel="preconnect" href="https://fonts.gstatic.com" crossorigin>
<link href="https://fonts.googleapis.com/css2?family=Roboto:ital,wght@1,900&display=swap" rel="stylesheet"> 

Datenschutzbedenken bei der Verwendung von Google Fonts

Obwohl die Verwendung von Google Fonts wie oben beschrieben sehr einfach zu handhaben ist, gibt es auch einige Datenschutzbedenken, die damit einhergehen. Hier sind einige der wichtigsten:

  • Google kann die Nutzung der Schriftarten aufzeichnen und die Daten für eigene Zwecke nutzen.
  • Durch die Verwendung von Google Fonts wird eine Verbindung zu den Google-Servern hergestellt, was zu einer Weitergabe von Daten an Google führen kann.
  • Die Schriftarten können durch Dritte manipuliert werden, um schädlichen Code in Websites einzufügen.
  • oder lesen Sie hier die Eigenangaben von Google

Datenschutzkonforme Verwendung von Google Fonts

Um die Datenschutzbedenken bei der Verwendung von Google Fonts zu minimieren, gibt es einige bewährte Methoden, die Website-Besitzer beachten sollten. Hier sind einige der wichtigsten:

Lokale Installation von Schriftarten

Eine Möglichkeit, die Verbindung zu Google-Servern und die damit verbundene Datenübertragung zu vermeiden, ist die lokale Installation der Schriftarten. Hierbei werden die Schriftarten auf dem eigenen Server gehostet und nicht von Google bereitgestellt.

Verwendung von datenschutzfreundlichen Alternativen

Es gibt verschiedene datenschutzfreundliche Alternativen zu Google Fonts, die Website-Besitzer verwenden können. Diese Alternativen bieten ähnliche Funktionen und Auswahlmöglichkeiten wie Google Fonts, ohne die gleichen Datenschutzbedenken zu verursachen.

Datenschutzbestimmungen von Google beachten

Es ist wichtig, die Datenschutzbestimmungen von Google zu beachten und sicherzustellen, dass die Verwendung von Google Fonts im Einklang mit diesen Bestimmungen erfolgt. Hierbei sollten insbesondere die Art und Weise der Datenerfassung und -verarbeitung durch Google sowie die Speicherung und Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien berücksichtigt werden.

Fazit

Die Verwendung von Google Fonts bietet viele Vorteile für Website-Besitzer, jedoch müssen auch die Datenschutzbedenken berücksichtigt werden. Es ist wichtig, dass Website-Besitzer bewusst mit den Datenschutzrisiken umgehen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen. Durch die lokale Installation von Schriftarten oder die Verwendung von datenschutzfreundlichen Alternativen können Website-Besitzer die Verbindung zu Google-Servern minimieren und die Datenübertragung reduzieren. Es ist auch wichtig, die Datenschutzbestimmungen von Google zu beachten und sicherzustellen, dass die Verwendung von Google Fonts im Einklang mit diesen Bestimmungen erfolgt.

Insgesamt kann die Verwendung von Google Fonts eine sinnvolle und effektive Möglichkeit sein, um Webseiten besser zu gestalten und hinsichtlich der Lesbarkeit zu optimieren. Allerdings sollten Website-Besitzer immer auch die Datenschutzaspekte berücksichtigen und geeignete Maßnahmen (unsere Empfehlung: lokale Installation von Google Fonts) ergreifen, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

1. Sind Google Fonts sicher?

Ja, Google Fonts sind sicher zu verwenden. Allerdings gibt es Datenschutzbedenken, die Website-Besitzer beachten sollten.

2. Können Google Fonts die Geschwindigkeit der Website beeinträchtigen?

Ja, die Verwendung von Google Fonts kann die Geschwindigkeit der Website beeinträchtigen, insbesondere wenn viele Schriftarten gleichzeitig geladen werden.

3. Kann ich Google Fonts lokal installieren?

Ja, es ist möglich, Google Fonts lokal zu installieren, um die Verbindung zu Google-Servern zu minimieren.

4. Gibt es Alternativen zu Google Fonts?

Ja, es gibt datenschutzfreundliche Alternativen zu Google Fonts, die Website-Besitzer verwenden können.

5. Muss ich die Datenschutzbestimmungen von Google beachten, wenn ich Google Fonts verwende?

Ja, es ist wichtig, die Datenschutzbestimmungen von Google zu beachten und sicherzustellen, dass die Verwendung von Google Fonts im Einklang mit diesen Bestimmungen erfolgt.

Cookie Consent & Datenschutz

Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist ein unerlässliches Thema für Unternehmen. Im Zuge der DSGVO wurde auch das Thema Cookie Consent für Websites in den Fokus gerückt. In diesem Artikel werden wir erläutern, was Cookie Consent bedeutet und wie Unternehmen dies in Bezug auf Datenschutz für Websites umsetzen können.

Was ist Cookie Consent?

Cookie Consent ist die Zustimmung des Nutzers zur Verwendung von Cookies auf einer Website. Cookies sind kleine Dateien, die auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden und Informationen über den Nutzer und seine Online-Aktivitäten enthalten. Die Zustimmung zur Verwendung von Cookies ist aus rechtlicher Sicht erforderlich und soll dem Nutzer die Kontrolle über seine Daten geben.

Arten von Cookies

Es gibt verschiedene Arten von Cookies, die auf einer Website verwendet werden können. Hier nennen wir einige der gängigsten Arten:

Notwendige Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich (systembedingt), damit eine Website funktioniert. Sie ermöglichen es dem Nutzer, sich auf der Website zu bewegen und bestimmte Funktionen wie beispielsweise Logins zu Besucherkonten zu nutzen.

Präferenz-Cookies

Diese Cookies speichern Informationen über die Präferenzen des Nutzers, wie z.B. Spracheinstellungen oder das Aussehen einer Website wie Schriftgrößenanpassungen oder dergleichen.

Statistik-Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen darüber, wie Nutzer eine Website nutzen, z.B. welche Seiten besucht werden oder welche Links geklickt werden.

Marketing-Cookies

Diese Cookies werden verwendet, um personalisierte Werbung zu schalten und das Nutzerverhalten auf anderen Websites zu verfolgen.

Was muss ein Cookie Consent enthalten?

Ein Cookie Consent muss bestimmte Informationen enthalten, damit der Nutzer seine Einwilligung geben kann. Hier sind einige der wichtigsten Informationen, die enthalten sein müssen:

  • Der Zweck der Verwendung von Cookies
  • Die Art der Cookies, die auf der Website verwendet werden
  • Wie lange die Cookies gespeichert werden
  • Die Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen
  • Ein Link zur Datenschutzerklärung

Wie setzt man Cookie Consent um?

Die Umsetzung von Cookie Consent auf einer Website erfordert in der Regel einige technische Kenntnisse. Hier sind einige Schritte, die Unternehmen befolgen sollten, um Cookie Consent umzusetzen:

  1. Identifizieren Sie alle Cookies, die auf Ihrer Website verwendet werden
  2. Erstellen Sie eine Liste der Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind
  3. Erstellen Sie eine Liste der Cookies, die für andere Zwecke verwendet werden
  4. Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Cookies automatisch gesetzt werden
  5. Erstellen Sie ein Cookie Consent Banner, das die erforderlichen Informationen enthält
  6. Stellen Sie sicher, dass der Nutzer seine Einwilligung geben oder ablehnen kann
  7. Stellen Sie sicher, dass der Nutzer seine Einwilligung jederzeit widerrufen kann
  8. Speichern Sie die Einwilligung des Nutzers, um sie später nachweisen zu können

Was sind die Vorteile von Cookie Consent?

Die Einhaltung von Cookie Consent als Datenschutzrichtline innerhalb eines Untenehmens hat mehrere Vorteile:

  • Rechtliche Compliance: Cookie Consent ist aus rechtlicher Sicht erforderlich und kann Unternehmer vor Bußgeldern schützen.
  • Vertrauen der Nutzer: Wenn Unternehmen den Datenschutz respektieren, können sie das Vertrauen ihrer Nutzer gewinnen.
  • Indem Nutzern die Kontrolle über ihre Daten gegeben wird, können Unternehmen ein besseres Nutzererlebnis bieten.
  • Personalisierte Werbung: Durch die Verwendung von Marketing-Cookies können Unternehmen personalisierte Werbung schalten und so ihre Zielgruppe besser erreichen.

Fazit

Cookie Consent ist ein wichtiges Thema im Datenschutz. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Zustimmung ihrer Nutzer zur Verwendung von Cookies einholen und dabei alle rechtlichen Anforderungen erfüllen. Durch die Einhaltung von Cookie Consent können Unternehmen das Vertrauen ihrer Nutzer gewinnen und ein besseres Nutzererlebnis bieten.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  1. Was passiert, wenn ich keine Cookie Consent auf meiner Website habe? Setzten Sie auf Ihrer Website Cookies ein und Sie haben keinen Cookie Consent Manager, können Sie gegen Datenschutzgesetze verstoßen und Bußgelder erhalten. Eine Ausnahme sind notwendige Cookies, die Sie aber dennoch in der Datenschutzerklärung detailliert beschreiben sollten.
  2. Muss ich für alle Cookies eine Einwilligung einholen? Nein, notwendige Cookies dürfen ohne Einwilligung des Nutzers gesetzt werden. Für alle anderen Cookies muss jedoch eine Einwilligung eingeholt werden. Ihre Datenschutzerklärung auf der Website sollte einen Passus über notwendige Cookies enthalten.
  3. Wie kann ich sicherstellen, dass ich alle Cookies auf meiner Website identifiziert habe? Es gibt verschiedene Tools, die Unternehmen dabei helfen können, alle Cookies auf ihrer Website zu identifizieren, z.B. Cookiebot oder Ghostery.
  4. Wie lange müssen die Einwilligungen der Nutzer gespeichert werden? Die Einwilligungen der Nutzer müssen so lange gespeichert werden, wie die entsprechenden Cookies auf der Website verwendet werden.
  5. Kann ich Cookie Consent Banner an meine Unternehmens CI anpassen? Ja, Unternehmen können ihre Cookie Consent Banner anpassen und z.B. das Aussehen oder den Inhalt ändern, solange sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, denn meist handelt es sich um JavaScipt Bibliotheken, die von Ihrer IT einfach bearbeitet werden können.
    Allerdings gibt es auch hier viele Fallstricke, nicht jeder Consent Manager ist auch tatsächlich geeignet, selbst wenn er viel Geld kostet.

Cookie Consent: DSGVO- und TTDSG-konform & immer aktuell

Endlich gibt es einen Cookie Consent Banner, der immer wieder aktualisiert wird. Die Firma KE Keyword-Experte GmbH bietet nun eine Eigenentwicklung an, die als Lösung für das Dilemma von Website-Betreibern gilt. Denn einserseits möchte man so viel wie möglich Traffic auf der Webseite tracken aber andererseits muss man den gesetzlichen Anforderungen (DSGVO und TTDSG) nachkommen. Ein Dilemma.

Bisherige „Cookie Banner“ blocken häufig den Traffic nicht, bevor der Nutzer seine Einwilligung gegeben hat (Gefahr von Abmahnungen), oder sie führen dazu, dass kaum noch Traffic getrackt werden darf.

Diese neue Lösung setzt genau hier an:

Für Unternehmen ist es essentiell, möglichst viele Daten über die Besucher zu erhalten, damit deren Ads-Kampagnen optimal ausgesteuert werden können.
Herkömmliche Tools haben an dieser Stelle oft nicht richtig funktioniert, daher hat Keyword Experte schlussendlich seine eigene Lösung inhouse entwickelt.

Der Cookie Consent Manager ist mehr als nur ein „Banner“ und hat folgende Features:

  • Die Software wird ständig 100%-ig DSGVO und TTDSG-konform gehalten. Der Kunde muss sich nicht mehr um dieses leidige Thema kümmern.
  • Es wird für ein höheres Volumen an „trackbaren“ Traffic gesorgt – extrem wichtig für jeden Werbetreibenden!
  • Kann in alle Systeme integriert werden und das Frontend (der eigentliche „Banner“) wird an das CI des Kunden angepasst.
  • Statistiken zu Nutzerverhalten werden dem Kunden automatisch zugeschickt, damit er seine Werbekampagnen entsprechend aussteuern kann.

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